Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der codebar Solutions AG.
Zuletzt aktualisiert am: 23.07.2026
1. Allgemeiner Teil
1.1 Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Zusammenarbeit zwischen der codebar Solutions AG (nachfolgend «codebar») und ihren Kunden. Sie gelten für sämtliche Angebote, Dienstleistungen und Produkte von codebar, sofern im Einzelvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von codebar ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.
1.2 Angebote & Auftragserteilung
Offerten sind 30 Tage gültig, sofern nichts anderes vermerkt ist. Bei Softwareentwicklungsleistungen basieren Offerten auf Schätzungen; Aufwand und Termine können im Projektverlauf variieren. Ein Auftrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot schriftlich bestätigt oder digital signiert. Änderungen des Leistungsumfangs (Change Requests) sind jederzeit möglich und werden nach Aufwand separat verrechnet, sofern nichts anderes vereinbart wird.
1.3 Kein Widerrufsrecht
Bestellungen können nach der Auftragserteilung nicht widerrufen werden. Dies gilt insbesondere für Lizenzbestellungen: Bestellte Lizenzen sind vom Widerruf ausgeschlossen.
1.4 Vertragsbeginn
Dienstleistungen treten mit dem vereinbarten Datum oder, mangels Datum, mit dem Start der Arbeiten in Kraft.
1.5 Vertragslaufzeit & Vertragsende
Projektverträge enden mit der Übergabe bzw. Abnahme der Leistungen. Wiederkehrende Verträge (z. B. Support-, Wartungs- und Lizenzverträge) laufen grundsätzlich vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Die Verträge verlängern sich nicht automatisch; eine Fortführung erfolgt durch Erneuerung.
1.6 Preise
Alle Preise verstehen sich netto in Schweizer Franken (CHF), exklusive Mehrwertsteuer. Dienstleistungen werden nach effektivem Aufwand zu den vereinbarten Stundensätzen verrechnet, sofern nicht schriftlich ein Fixpreis vereinbart wurde.
1.7 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innert 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 5 % geschuldet.
1.8 Zahlungsverzug des Kunden
Bei Zahlungsverzug kann codebar laufende Arbeiten pausieren, Datenzugriffe einschränken (sofern das Hosting durch codebar erfolgt) sowie Verzugszins und entstandenen Aufwand in Rechnung stellen.
1.9 Ausserordentliche Kündigung
Eine sofortige Vertragsauflösung ist möglich bei schwerem Vertragsbruch, bei Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz sowie bei Verweigerung der Mitwirkung durch den Kunden.
2. Dienstleistungen & Projektabwicklung
2.1 Leistungserbringung
codebar erbringt alle Leistungen nach bestem Wissen und gemäss aktuellem Stand der Technik. Dienstleistungen können teilweise durch qualifizierte Dritte erbracht werden.
2.2 Projektmethodik
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgen Projekte agil (z. B. Scrum/Kanban). Der Kunde verpflichtet sich zur Priorisierung von Anforderungen, zu Feedback innerhalb nützlicher Frist sowie zu Freigaben pro Sprint bzw. Release.
2.3 Termine
Termine sind Schätzwerte und nicht verbindlich, sofern nicht ausdrücklich zugesichert. Verzögerungen aufgrund von Mitwirkungen des Kunden (z. B. fehlende Daten, Inputs oder Entscheidungen) verlängern die Termine entsprechend.
2.4 Übergabe & Abnahme
Die Abnahme erfolgt formal durch Abnahmeprotokoll, automatisch 14 Tage nach Bereitstellung, falls keine schriftliche Mängelmeldung erfolgt, oder durch produktiven Einsatz der Software.
2.5 Gewährleistung
codebar gewährleistet während 3 Monaten ab Abnahme, dass die Software den vereinbarten Anforderungen entspricht. Nicht als Mängel gelten neue Anforderungen oder Funktionswünsche, Drittprobleme (Hosting, Browser, Betriebssysteme, externe APIs) sowie Anpassungen durch den Kunden oder Dritte. Die Gewährleistung beschränkt sich auf Nachbesserung.
2.6 Selbstverschulden
Bei eigenmächtigen Änderungen (Code, Systeme, Deployments) oder unsachgemässer Nutzung entfallen sämtliche Ansprüche.
2.7 Change Management
Sämtliche Änderungen des Leistungsumfangs gelten als Change Request und werden nach Aufwand verrechnet, sofern nicht schriftlich anders festgelegt.
2.8 Zusatzaufwand
Separat verrechnet werden insbesondere die Fehleranalyse bei Fremdsoftware oder Kundensystemen, die Wiederherstellung nach Datenverlust ohne Backupvertrag, zusätzliche Iterationen aufgrund fehlender Kundenauskünfte sowie Arbeiten ausserhalb der üblichen Arbeitszeiten.
2.9 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde erbringt alle notwendigen Mitwirkungen rechtzeitig, insbesondere die Bereitstellung von Systemzugängen und Testdaten, rechtzeitiges Feedback, Freigaben und Ansprechpersonen, die Sicherstellung der IT-Sicherheit seiner Infrastruktur sowie die Durchführung eigener Abnahmetests. Kommt der Kunde seinen Pflichten nicht nach, kann codebar den Mehraufwand verrechnen.
3. Nutzungsrechte & geistiges Eigentum
3.1 Eigentum & Nutzungsrechte
Sofern im Einzelvertrag nichts anderes festgelegt ist, behält codebar sämtliche Rechte an generischen Komponenten, Frameworks, Libraries, Tools und Entwicklungs-Know-how. Der Kunde erhält ein nicht-exklusives, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den spezifisch für ihn entwickelten Teilen.
3.2 Herausgabe von Quellcode
Der Kunde erhält den Quellcode, sofern dies Vertragsbestandteil ist. Ohne besondere Vereinbarung erhält der Kunde Zugriff auf Build-Artefakte, jedoch keinen Anspruch auf interne Tools, Frameworks oder Prozessdokumentationen.
3.3 Drittsoftware & Open Source
Beim Einsatz von Drittsoftware oder Open-Source-Komponenten gelten deren jeweilige Lizenzbedingungen.
4. Haftung
4.1 Haftungsumfang
Die Haftung von codebar ist – soweit gesetzlich zulässig – beschränkt auf den Wert der letzten drei Monatsrechnungen, höchstens jedoch CHF 50'000, je nachdem, welcher Betrag tiefer ist.
4.2 Haftungsausschlüsse
codebar haftet nicht für indirekte Schäden (z. B. Umsatzverlust, Produktionsausfall oder Datenverlust), Probleme durch Drittsoftware oder externe Systeme, Hosting- oder Infrastrukturfehler des Kunden sowie Sicherheitsvorfälle ohne entsprechenden Sicherheitsvertrag.
4.3 Datensicherung
Der Kunde ist für Backups verantwortlich, sofern kein Hosting- oder Backupvertrag abgeschlossen wurde.
5. Support, Wartung & SLAs
Supportleistungen erfolgen nach Aufwand, sofern kein Wartungsvertrag besteht. SLA-Level werden in separaten Verträgen geregelt.
6. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen, auch über das Vertragsende hinaus. codebar darf die Zusammenarbeit als Referenz erwähnen, sofern der Kunde nicht schriftlich widerspricht.
7. Übertragung
codebar kann Verträge oder Teile davon an verbundene Unternehmen übertragen.
8. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein, werden sie durch Bestimmungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
9. Gerichtsstand & anwendbares Recht
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der codebar Solutions AG, sofern nicht anders vereinbart.
Bei Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung dieser AGB ist die deutsche Fassung massgebend.